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Wegerechte & Entschädigung

Wegerechte, Dienstbarkeiten & Entschädigungs­abwicklung

Vom ersten Eigentümerkontakt bis zur Grundbucheintragung: Wir sichern Zuwegungen und Trassen rechtssicher – und fair für alle Seiten. 

Leitungen, Trassen und Zuwegungen verlaufen über fremde Grundstücke. Damit ein Vorhaben planbar bleibt, müssen Wegerechte und Dienstbarkeiten verlässlich gesichert und Eigentümer angemessen entschädigt werden. Mit Verhandlungserfahrung und sachverständiger Bewertung führen wir diese Prozesse strukturiert und tragfähig zum Abschluss – von Pfatter bei Regensburg aus für Vorhaben in Niederbayern, der Oberpfalz und ganz Süddeutschland.

Eigentümererfassung & Grundlagenermittlung

Wir ermitteln die betroffenen Flurstücke, Eigentümer und Berechtigten, klären die Grundbuch- und Eigentumsverhältnisse und schaffen damit die belastbare Datenbasis für die anschließenden Verhandlungen.

Verhandlungsführung & Mediation

Wir führen die Gespräche mit Eigentümern und Besitzern – sachlich, transparent und auf Augenhöhe. Wo Interessen auseinanderliegen, moderieren wir zwischen Vorhabenträger und Betroffenen und erarbeiten Lösungen, die akzeptiert werden und Bestand haben.

Dienstbarkeiten & Wegerechte

Wir bereiten die Bestellung von Grunddienstbarkeiten – etwa Wege- und Leitungsrechten – vor, stimmen die Inhalte mit den Beteiligten ab und begleiten den Weg bis zur Eintragung im Grundbuch.

Vertrags- & Entschädigungs­abwicklung

Auf Basis anerkannter Bewertungsgrundlagen und gängiger Rahmenvereinbarungen ermitteln und wickeln wir Entschädigungen ab. So wird der Ausgleich für Eigentümer nachvollziehbar – und der Ablauf für den Vorhabenträger planbar.

Für Großprojekte: Trassen­management

Für Höchstspannungs- und Wasserstoff­leitungen koordinieren wir Teams aus Bodenschutz, UBB und Wegerechten über mehrere Bauabschnitte hinweg – mit zentralem Reporting an den Vorhaben­träger.
Leistungsumfang

Das übernehmen wir für Sie

Vorbereitung & Verhandlung
Sicherung & Ausgleich
Wegerechte und Trassen sichern
Wir übernehmen die Erfassung, Verhandlung und Entschädigung – strukturiert und rechtssicher.
Verwandte Leistungen

Häufige Fragen

Wegerechte im Überblick

Diese Situation trifft viele Grundstückseigentümer beim Leitungs- und Trassenbau. Eingetragen wird meist eine Grunddienstbarkeit bzw. beschränkt persönliche Dienstbarkeit (Wege- oder Leitungsrecht) zugunsten des Vorhabenträgers: Sie dulden Bau und Betrieb der Anlage und dürfen sie nicht beeinträchtigen – dafür erhalten Sie eine Entschädigung. Wichtig ist, den Inhalt der Dienstbarkeit vor der Unterschrift zu prüfen. Wir erklären Ihnen die Tragweite und bewerten, ob die angebotene Entschädigung angemessen ist.
Die häufigste Frage betroffener Eigentümer und Landwirte. Nach den Regelungen zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus kann die Entschädigung für die Dienstbarkeit bis zu 25 % des Bodenwerts bei Freileitungen und bis zu 35 % bei Erdkabeln betragen; Grundlage sind häufig Rahmenvereinbarungen mit den Bauernverbänden. Hinzu kommen Entschädigungen für Flur- und Aufwuchsschäden während des Baus. Die genaue Höhe hängt von Fläche, Bodenwert und Nutzung ab – wir ermitteln sie nachvollziehbar für Ihren Fall.
Ja. Für Netzbetreiber und Infrastrukturprojekte übernehmen wir die Kette von der Eigentümer- und Flurstückserfassung über Verhandlung und Mediation bis zur Vorbereitung von Gestattungsvertrag und Dienstbarkeit und deren Eintragung. Weil wir sowohl für Vorhabenträger als auch beratend für Eigentümer arbeiten, kennen wir beide Seiten – das erhöht die Akzeptanz und beschleunigt Einigungen. Rechtlicher Rahmen sind u. a. EnWG, EnLAG und NABEG.
Eine Frage, die betroffene Eigentümer oft übersehen. Entschädigungen für die dauerhafte Belastung eines Grundstücks mit einer Dienstbarkeit beim Stromleitungsbau können unter bestimmten Voraussetzungen einkommensteuerfrei sein – das hängt vom Einzelfall ab. Wir liefern die sachverständige Bewertungsgrundlage; die steuerliche Würdigung sollte Ihr Steuerberater vornehmen. Diese Angabe ersetzt keine Steuerberatung.