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Bodenschutz

Bodenschutzkonzepte, bodenkundliche Baubegleitung & Schadenmanagement

Wir bewahren die Funktionen Ihres Bodens – von der Planung über die Bauausführung bis zur erfolgreichen Rekultivierung.

Boden ist eine nicht vermehrbare Ressource. Bei Bauvorhaben entscheidet der fachgerechte Umgang mit Ober- und Unterboden darüber, ob Flächen nach dem Eingriff ihre Fruchtbarkeit und ihre ökologischen Funktionen behalten. Die Landberatung Bayern sorgt mit Bodenschutzkonzepten, qualifizierter bodenkundlicher Baubegleitung und Bodenmanagement dafür, dass gesetzliche Vorgaben erfüllt und Bodenschäden vermieden werden – von unserem Sitz in Pfatter bei Regensburg aus für Vorhaben in Niederbayern, der Oberpfalz und ganz Süddeutschland.

Bodenschutzkonzepte nach DIN 19639

Das Bodenschutzkonzept ist die fachliche Grundlage jeder bodenschonenden Baumaßnahme. Es wird parallel zur Entwurfsplanung erstellt, bewertet alle bodenschutzrelevanten Daten und überführt die erforderlichen Maßnahmen direkt in die Ausschreibungs- und Vergabeunterlagen. Rechtsgrundlagen sind insbesondere das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), die novellierte Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV) sowie das Baugesetzbuch (BauGB). So sind die Belange des Bodenschutzes von Beginn an Teil des Bauvertrags – und nicht erst Thema, wenn der Schaden bereits entstanden ist.

Wir erstellen genehmigungsfähige Bodenschutzkonzepte als Bestandteil der Planfeststellung – mit Bodenkartierung, Funktionsbewertung, Maßnahmenplanung und Vorgaben zur baulichen Umsetzung.

Bodenkundliche Baubegleitung (BBB)

Während der Bauausführung überwachen wir die Umsetzung der Bodenschutzmaßnahmen vor Ort: getrennte Abtragung und Lagerung von Oberboden und Unterboden, Schutz vor Verdichtung, Berücksichtigung von Bodenfeuchte und Witterung sowie die fachgerechte Wiederherstellung. Bei Eingriffen in Böden – in der Regel ab 3.000 m² – kann die zuständige Behörde eine qualifizierte bodenkundliche Baubegleitung nach § 4 BBodSchV anordnen; in Baden-Württemberg besteht hierfür seit 2021 eine landesrechtliche Vorgabe nach dem LBodSchAG.

Tägliche Präsenz auf der Baustelle, witterungs- und befahrbarkeits­basierte Freigaben, beweissichere Dokumentation und enge Abstimmung mit Bauleitung und Behörde. So bleibt der Boden funktionsfähig – und Sie behörden­fest dokumentiert.

Bodenmanagement & Bodenverwertungskonzept

Bei jedem Erd- und Tiefbau fällt Bodenmaterial an. Mit einem Bodenverwertungskonzept planen wir den Umgang mit dem Aushub von Beginn an: Wir erstellen die Massenbilanz, prüfen den Wiedereinbau vor Ort und legen geeignete Verwertungs- oder Entsorgungswege fest. Maßgeblich sind seit August 2023 die novellierte BBodSchV und die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) als Teil der Mantelverordnung sowie die DIN 19731 zur Verwertung von Bodenmaterial. So vermeiden Sie unnötige Entsorgungskosten und sichern die rechtskonforme Verwertung.

Schadenmanagement – z. B. bei Ölschäden & Altlasten

Tritt ein Schaden ein – etwa durch auslaufendes Öl, Kraftstoffe oder andere Schadstoffe – ist schnelles, strukturiertes Handeln gefragt. Wir bewerten den Schaden und mögliche schädliche Bodenveränderungen, koordinieren Sofortmaßnahmen und Beprobung, stimmen uns mit Behörden ab und begleiten die Sanierung bis zur Wiedernutzbarkeit der Fläche – auch bei Altlastenverdacht.

Bei Havarien mit wassergefährdenden Stoffen sind die ersten 24 Stunden entscheidend. Wir koordinieren Sofortmaßnahmen, Beprobung, Sanierungs­planung und die Kommunikation mit Wasser- und Bodenschutz­behörden.

Schadenregulierung & Rekultivierung

Nach Abschluss der Bauarbeiten begleiten wir die Rekultivierung land- und forstwirtschaftlicher Flächen, die Bewertung von Folgeschäden und die Abwicklung der Entschädigung – aus einer Hand mit unserem Sachverständigen­bereich. 

Leistungsumfang

Das übernehmen wir für Sie

Konzept & Planung
Bau & Abschluss
Bodenschutz für Ihr Vorhaben
Senden Sie uns Ihre Projektdaten – wir sagen Ihnen, welche Bodenschutzmaßnahmen erforderlich sind.
Verwandte Leistungen

Häufige Fragen

Bodenschutz im Überblick

Diese Frage stellt sich meist in der Genehmigungsphase – bei Kommunen, Netzbetreibern und Bauunternehmen. Als Orientierung: Bei Eingriffen in Böden ab rund 3.000 m² kann die Untere Bodenschutzbehörde eine qualifizierte BBB nach § 4 BBodSchV verlangen; in Baden-Württemberg ist sie seit 2021 (LBodSchAG) praktisch Standard, in Bayern hängt sie vom Genehmigungsbescheid ab. Ob sie in Ihrem Fall nötig ist, entscheidet sich nach Flächengröße, Bodenempfindlichkeit und den Auflagen Ihrer Behörde. Schicken Sie uns Ihren Bescheid oder die Planung – wir sagen Ihnen verbindlich, ob und in welchem Umfang eine BBB gefordert ist.
Am wirkungsvollsten ist ein Bodenschutzkonzept, wenn es parallel zur Entwurfsplanung entsteht – also bevor ausgeschrieben wird. Es dient dem Bauherrn dazu, Bodenschutz-Auflagen früh in Massen, Kosten und Ausschreibungstexte zu übersetzen, statt später teuer nachzusteuern. Fachlich stützt es sich auf DIN 19639 sowie BBodSchG und BBodSchV. Für Sie heißt das: weniger Konfliktpotenzial mit der Behörde und ein belastbarer Rahmen für die spätere BBB. Wir erstellen das Konzept und liefern die passenden Vergabeunterlagen gleich mit.
Wenn auf einer Baustelle oder Fläche Öl, Kraftstoff oder ein Altlastenverdacht auftaucht, zählt schnelles, dokumentiertes Handeln – sowohl aus Haftungs- als auch aus Umweltgründen. Typischerweise melden sich hier Bauunternehmen, Kommunen oder Grundstückseigentümer. Wir bewerten den Schaden bzw. die mögliche schädliche Bodenveränderung, veranlassen Sofortmaßnahmen und Beprobung, stimmen uns mit der Behörde ab und begleiten Sanierung und Schadenregulierung bis zur Wiedernutzbarkeit. Im akuten Fall erreichen Sie uns direkt unter 09481 940150.
Diese Sorge haben vor allem Landwirte und Eigentümer, deren Flächen z. B. für Leitungs- oder Tiefbau in Anspruch genommen werden. Der Schlüssel ist die Rekultivierung: die fachgerechte Wiederherstellung von Bodenaufbau und -fruchtbarkeit, begleitet von einer Beweissicherung des Ausgangszustands. Bleibt eine dauerhafte Minderung, wird sie bewertet und ist die Basis einer Entschädigung. Wir dokumentieren den Zustand vor, während und nach dem Eingriff – neutral und für alle Beteiligten nachvollziehbar.
Für Bauherren und Erdbauunternehmen ist der Umgang mit Aushub oft ein erheblicher Kostenfaktor. Ein Bodenverwertungskonzept beantwortet, welche Massen anfallen, was vor Ort wiedereingebaut werden darf und welche Wege für den Rest gelten. Seit August 2023 sind dafür die novellierte BBodSchV und die Ersatzbaustoffverordnung (Mantelverordnung) mit ihren Einbauklassen maßgeblich. Je früher das Konzept vorliegt, desto mehr lässt sich vor Ort verwerten – und desto weniger muss teuer entsorgt werden.